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Aktuelle Werte für Arbeitgeber

Wichtige Infos für unsere Partner

 

Fälligkeitstermin der Beiträge:

Beiträge aus dem Arbeitsentgelt oder dem Arbeitseinkommen sind in voraussichtlicher Höhe der Beitragsschuld spätestens am drittletzten Bankarbeitstag des Monats fällig, in dem die Beschäftigung oder Tätigkeit, mit der das Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen erzielt wird, ausgeübt worden ist. Verbleibt aufgrund der Schätzung ein Restbetrag, ist dieser am drittletzten Bankarbeitstag des Folgemonats fällig.

Bei der Ermittlung des "drittletzten Bankarbeitstages" werden die üblichen Arbeitstage Montag bis Freitag für die Berechnung herangezogen. Unberücksichtigt bleibt, dass inzwischen einige Banken auch an Samstagen oder rund um die Uhr geöffnet haben (Online-Banken). Auch gesetzliche Feiertage werden nicht herangezogen. Maßgebend ist immer die Feiertagsregelung am Sitz der Einzugsstelle der Krankenkasse (Hauptverwaltung). Der 24. und 31.12. eines Jahres gelten nicht als bankübliche Arbeitstage und bleiben bei der Berechnung unberücksichtigt.

Fälligkeit des Sozialversicherungsbeitrags:

BeitragsmonatFälligkeit

01-2012
02-2012
03-2012
04-2012
05-2012
06-2012
07-2012
08-2012
09-2012
10-2012
11-2012
12-2012

27.01.2012
27.02.2012
28.03.2012
26.04.2012
29.05.2012
27.06.2012
27.07.2012
29.08.2012
26.09.2012
29.10.2012
28.11.2012
21.12.2012

Als "Tag der Zahlung" gilt:

  • bei Barzahlung der Tag des Geldeingangs,
  • bei Zahlung durch Scheck, bei Überweisung oder bei Einzahlung auf eines unserer Konten, der Tag der Wertstellung zu unseren Gunsten,
  • bei rückwirkend vorgenommener Wertstellung, unser Buchungstag,
  • bei Vorliegen der Einzugsermächtigung der Tag der Fälligkeit.

Einreichung der Beitragsnachweise

Um eine Beitragsschätzung für Vormonatswerte zu vermeiden, bitten wir Sie, die Beitragsnachweise bis zwei Arbeitstage vor Fälligkeit einzureichen.



Aktuelle Werte

 

Hier erhalten Sie einen Überblick über unsere aktuellen Werte:

Beitragssätze

 

Beitragssätze 2012

Allgemeiner Beitragssatz (inkl. 0,9 v.H. Zusatzbeitrag)
Der allgemeine Beitragssatz gilt für Mitglieder, die bei Arbeitsunfähigkeit

Anspruch auf Lohnfortzahlung für mindestens 6 Wochen haben.

15,5 v.H.

Ermäßigter Beitragssatz (inkl. 0,9 v.H. Zusatzbeitrag)
Den ermäßigten Beitragssatz zahlen Versicherte, die keinen Anspruch auf Krankengeld haben.

14,9 v.H.
Höchstbeitrag 592,88€

Arbeitgeberzuschuss

279,23 €
Arbeitnehmeranteil 313,65 €
   
Rentenversicherung 19,6 v.H.

Arbeitslosenversicherung

3,0 v.H.
Beitragssatz Pflegeversicherung 1,95 v.H.
Beitragszuschlag für Kinderlose 0,25 v.H.
Pflegeversicherung Höchstbeitrag 74,58 €
Pflegeversicherung Höchstbeitrag mit Beitragszuschlag 84,14 €
   

Insolvenzgeldumlage

0,04 v.H.

 

bei Versorgungsbezügen

 

Beitragssätze bei Versorgungsbezügen 2012

Krankenversicherung (inkl. 0,9 v.H. Zusatzbeitrag)

15,5 v.H.
   
Plegeversicherung 1,95 v.H.
Beitragszuschlag für Kinderlose 0,25 v.H.

 

für geringfügig Beschäftigte

 

Pauschale Beiträge für geringfügig entlohnte Beschäftigte
(an die Knappschaft-Bahn-See zu entrichten)

Krankenversicherung 13,0 v.H.
Krankenversicherung, Beschäftigung im privaten Haushalt 5,0 v.H.

Rentenversicherung

15,0 v.H.
Rentenversicherung, Beschäftigung im privaten Haushalt 5,0 v.H.
Aufstockungsbeitrag zur Rentenversicherung für geringfügig Beschäftigte 4,6 v.H.
Aufstockungsbeitrag zur Rentenversicherung für geringfügig Beschäftigte im privaten Haushalt 14,6 v.H.
Einheitliche Pauschsteuer für geringfügig entlohnt Beschäftigte 2,0 v.H.

 

Arbeitgeberversicherung Umlagesätze

 

Arbeitgeberversicherung Umlagesätze 2012
Umlage U1 bei 80 % Erstattung
(erhöhter Umlage- und Erstattungssatz)
3,5 v.H.
Umlage U1 bei 60 % Erstattung
(allgemeiner Umlage- und Erstattungssatz)
2,1 v.H.
Umlage U1 bei 40 % Erstattung
(allgemeiner Umlage- und Erstattungssatz)
1,5 v.H.
   
Umlage U2 bei 100 % Erstattung 0,36 v.H.

 

Bemessungsgrenzen

 

Bemessungsgrenzen 2012


Beitragsbemessungsgrenzen 2012

 
Kranken- und Pflegeversicherung einheitlich im gesamten Bundesgebiet 45.900 EUR/jährlich
3.825,00 EUR/monatlich
Jahresarbeitsentgeltgrenzen 2012  
Kranken- und Pflegeversicherung einheitlich im gesamten Bundesgebiet 50.850 EUR/jährlich
4.237,50 EUR/monatlich
Beitragsbemessungsgrenzen 2012  
Renten- und Arbeitslosenversicherung  
West 67.200 EUR/jährlich
5.600,00 EUR/monatlich
Ost 57.600 EUR/jährlich
4.800,00 EUR/monatlich

 

 

Zusatzinformation Access-Keys: