In jedem Unternehmen entstehen Lohnausfallkosten aufgrund von Krankheit oder Mutterschaft. Um die Unternehmen mit den entstehenden Kosten nicht zu überfordern, sieht der Gesetzgeber den Ausgleich dieser Aufwendungen im Gesetz zum Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen (AAG) vor. Erfüllt ein Unternehmen die Teilnahmevoraussetzungen, nimmt es am Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen teil.
finden Sie auf der Website der BKK-Arbeitgeberversicherung.
Unsere Lohnfortzahlungsversicherung ist beim BKK-Landesverband Mitte angegliedert.
Die Anschrift lautet:
BKK-Landesverband Mitte
Arbeitgeberversicherung
39069 Magdeburg
Hotline zum Ortstarif: 01801 255-539
Fax: 0391 72518-20
| Arbeitgeberversicherung Umlagesätze | ab 01.04.2012 |
|---|---|
| Umlage U1 bei 50 % Erstattung (ermäßigter Umlage- und Erstattungssatz) |
1,5 v.H. |
| Umlage U1 bei 60 % Erstattung (allgemeiner Umlage- und Erstattungssatz) |
2,1 v.H. |
| Umlage U1 bei 80 % Erstattung (erhöhter Umlage- und Erstattungssatz) |
3,5 v.H. |
| Umlage U2 bei 100 % Erstattung | 0,36 v.H. |
Seit 1. Januar 2011 ist die elektronische Übermittlung der Erstattungsanträge für alle Arbeitgeber verpflichtend. Voraussetzung ist, dass der Arbeitgeber eine systemgeprüfte Abrechnungssoftware einsetzt, die von der ITSG GmbH hierfür zertifiziert wurde. Die Datenübertragung an die Annahmestelle erfolgt gesichert und verschlüsselt. Die Annahmestelle bestätigt dem Absender den Eingang der Daten und prüft die Daten umgehend auf Plausibilität. Bei einer Abweichung erhält der Absender eine Information per E-Mail und kann den betreffenden Antrag zeitnah korrigieren.
Bei der BKK-Arbeitgeberversicherung werden die Daten entschlüsselt und anschließend bearbeitet. Die bisherigen Bearbeitungsschritte in der Poststelle sowie die Digitalisierung der Erstattungsanträge und ggf. die optische Korrektur der ausgelesenen Daten entfallen bei der Datenübermittlung. Dadurch wird das Erstattungsverfahren beschleunigt und der Datensatz kann sofort der fachlich-logischen Prüfung zugeführt werden. Sind alle Erstattungsvoraussetzungen erfüllt, werden die Arbeitgeber zukünftig schneller über die Erstattung verfügen können