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Gleitzone

Informationen rund um die Gleitzone

Mit dem Ziel, den gesamten Niedriglohnbereich zu stärken, trat am 01.04.2003 ein komplett neues Recht in Kraft. Ziel des Gesetzgebers war es, die Attraktivität solcher Beschäftigungen zu erhöhen und damit den Arbeitsmarkt nachhaltig zu beleben. Erreicht werden sollte dies u.a. durch die Reduzierung von Sozialabgaben bei versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen bis 800,00 EUR.

Bei den sogenannten Midijobs (Beschäftigungen in der Gleitzone) mit einem Arbeitsentgelt zwischen 400,01 EUR und 800,00 EUR haben Arbeitnehmer lediglich einen reduzierten Arbeitnehmer-Beitragsanteil zu zahlen. Der Beitragsanteil steigt dabei von ca. 4 % bei 400,01 EUR auf den vollen Beitragsanteil von ca. 21 % bei 800,00 EUR progressiv an. Der Arbeitgeberbeitrag bleibt dabei unverändert.

Praxistipp

Die Regelung zur Gleitzone gilt jedoch nicht für Auszubildende. Sie gilt ferner nicht für Umschüler und Teilnehmer am freiwilligen sozialen oder freiwilligen ökologischen Jahr sowie für Studenten, die ein in der Studien- oder Prüfungsordnung vorgeschriebenes Praktikum absolvieren.

Ziel dieser Gleitzone ist es, die sogenannte Niedriglohnschwelle zu beseitigen. Beschäftigungsverhältnisse sollen bei Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze von 400,00 EUR nicht mit einem abrupten Anstieg auf den vollen Sozialversicherungsbeitrag belastet werden.

Für Arbeitnehmer, die eine versicherungspflichtige Beschäftigung mit einem Arbeitsentgelt innerhalb dieser Gleitzone ausüben, gelten daher besondere Regelungen für die Ermittlung des beitragspflichtigen Arbeitsentgelts sowie für die Beitragstragung zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.

Gleitzonenrechner

Prüfen Sie mit dem OnlineCheck, ob Ihre Beschäftigung in der Gleitzone liegt, und wie sich die Abzüge zu den einzelnen Zweigen der Sozialversicherung für Sie persönlich auswirken.

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