Pflege, die hilft!Die BKK Basell ist mehr als eine Krankenkasse. Zusätzlich haben wir für Sie eine Pflegekasse eingerichtet. Als Mitglied der BKK Basell sind Sie automatisch bei uns pflegeversichert.
Pflegebedürftig ist, wer dauerhaft, voraussichtlich mindestens sechs Monate, in erheblichen Maß auf Hilfe in mindestens einem der folgenden Bereiche angewiesen ist: Ernährung, Mobilität und/oder Hauswirtschaft.
Suchen Sie nach einem passenden Pflegeheim, einem Hospiz, einem Betreuungsangebot oder einem ambulanten Pflegedienst für sich oder Ihre Angehörigen und wollen Sie die verschiedenen Angebote miteinander vergleichen?
Dann nutzen Sie unseren BKK PflegeFinder.
Sprechen Sie mit uns. Wir helfen Ihnen durch unsere individuelle Beratung sowie die bewährten Pflegesach- bzw. Pflegegeldleistungen.
Die Höhe der Pflegeleistungen richtet sich nach der Schwere der Pflegebedürftigkeit.
I = erheblich pflegebedürftig
II = schwerpflegebedürftig
III = schwerstpflegebedürftig
Zum 1. Juli 2008 wird die Pflegeversicherung reformiert.
Die Pflegebedürftigen erhalten dann in drei zeitlich versetzten Stufen (am 1. Juli 2008, 1. Januar 2010 und am 1. Januar 2012) erhöhte Leistungen, ihnen wird eine intensivere Pflegeberatung angeboten, und die Überprüfungen der Pflegeeinrichtungen durch die Medizinischen Dienste der Krankenkassen werden ausgeweitet. Arbeitnehmer erhalten ferner einen kurzzeitigen und einen längerfristigen Anspruch auf Freistellung von ihrer Arbeit, wenn sie einen nahen Angehörigen pflegen, die sog. Pflegezeit.
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