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BKK Basell / Mitgliedschaft / elektronische Gesundheitskarte

Die elektronische Gesundheitskarte (eGK)

elektronsiche GesundheitskarteAktuelle Information

Wann wird die neue Gesundheitskarte eingeführt?

Aktuell wird die elektronische Gesundheitskarte schrittweise eingeführt.

Bei der BKK Basell bekommen zunächst Versicherte im Postleitzahlenbereich 50389 bis 50889 ihre Karte, nach und nach (bis Ende 2012) werden alle Versicherten ihre Karte haben.

 

Was ist neu an der elektronischen Gesundheitskarte?

Die eGK wird die jetzige Krankenversichertenkarte ersetzen. Neu ist besonders der Mikroprozessorchip auf der Karte. Damit können Daten gespeichert und übertragen werden. Rein äußerlich unterscheidet sich die eGK durch das Foto des Versicherten. So kann schnell und eindeutig der Karteninhaber identifiziert werden.

 

Was tue ich mit meiner bisherigen Karte?

Haben Sie eine neue eGK erhalten, heben Sie Ihre alte Karte in jedem Fall noch auf und nehmen beide mit zum Arzt. Es kann in der Übergangzeit durchaus vorkommen, dass z.B. das Lesegerät beim Arzt nicht funktioniert oder noch keines vorhanden ist.

 

Wer bekommt eine elektronische Gesundheitskarte?

Jeder Versicherte bekommt eine eigene Karte mit seinem Foto. Kinder unter 15 Jahren und Versicherte, die aus gesundheitlichen Gründen kein Foto einreichen können, erhalten eine Karte ohne Lichtbild.

 

Was kann die neue Gesundheitskarte im ersten Schritt?

Auf dem Chip der neuen eGK sind zunächst nur die wichtigen administrativen Daten des Versicherten gespeichert:

  • Name, Anschrift, Geburtsdatum, Geschlecht
  • Krankenversichertennummer
  • Versicherungs- und Zuzahlungsstatus
  • Beginn des Versicherungsschutzes
  • Gültigkeit der Karte

 

Muss der Arzt meine eGK akzeptieren?

Ja, seit dem 1. Oktober 2011 müssen Kassenärzte die eGK als Nachfolger der Krankenversicherungskarte akzeptieren.

Bei den meisten Versicherten, die mit der elektronischen Gesundheitskarte zum Arzt gehen, erscheint im Informations-System (IT-System) des Arztes, dass der Versicherungsschutz des Versicherten am 31. März 2012 enden wird.

Dies ist kein Fehler. Das IT-System des Arztes kann das Ende des folgenden Quartals als Ende des Versicherungsschutzes anzeigen. Nächstes Quartal wird dort also stehen 30. Juni 2012, übernächstes 30. September 2012 usw..

Den Arzt IT-Systemen ist dieses Verhalten in den Richtlinien der Kassenärztlichen Bundesvereinigung vorgeschrieben und daher korrekt.

 

Welche Funktionen sind für die Zukunft geplant?

Über die heutigen Einsatzmöglichkeiten hinaus befinden sich weitere Anwendungen der eGK in Vorbereitung.

  • Aktualisierung der Versichertendaten: Sobald Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser und Apotheken miteinander in einer sicheren Umgebung vernetzt sind, können die Versichertendaten (z. B. bei Anschriftenänderung) auf der Karte aktualisiert werden.
  • Speicherung von Notfalldaten: Mit Ihrem Einverständnis kann Ihre Ärztin oder Ihr Arzt Daten auf der eGK erfassen, die in einem Notfall wichtige Informationen geben, z. B. Angaben zu Allergien, Blutgruppe, Erkrankungen, Unverträglichkeiten.
  • Datenaustausch zwischen Ärzten: Ärzte können auf elektronischem Wege Patienteninformationen wie Befunde und Laborergebnisse austauschen. Auch dies ist eine freiwillige Anwendung.
  • Arzneimitteltherapiesicherheit: Damit kann der Arzt oder Apotheker bei einer Medikamentenverordnung feststellen, ob diese mit anderen bereits verordneten Medikamenten verträglich sind, sofern Sie diese Funktion wünschen.

Bei Einführung dieser Anwendungen informieren wir Sie rechtzeitig.

Zusatzinformation Access-Keys: