Versicherte Personen
Unsere Mitglieder
Die BKK Basell ist eine exklusive, betriebsbezogene (geschlossene) BKK und somit nicht für den allgemeinen Markt geöffnet. Dies garantiert den Unternehmensbezug und die Nähe zu unseren Kunden.
Unsere Mitglieder:
- Beschäftigte unserer Trägerunternehmen
- Rentenantragsteller und Rentner, die während Ihrer Erwerbstätigkeit in einem unserer angeschlossenen Unternehmen beschäftigt waren
- Ehepartner eines Mitgliedes unserer BKK, der anderweitig gesetzlich versichert ist
- Kinder, die familienversichert waren und erstmals eine Ausbildung beginnen
- Studenten und Praktikanten, sofern Sie zuvor bei uns familienversichert waren
Wer kann Mitglied bleiben? Diejenigen, die
- den Arbeitgeber wechseln
- Leistungen von der Agentur für Arbeit beziehen
- einen Rentenantrag stellen
- sich selbständig machen
- Ehepartner oder Kinder, die eine Beschäftigung/Ausbildung/Studium aufnehmen
Ihre Familie ist beitragsfrei mitversichert!
Sie können zusammen mit Ihrer Familie ein Leben lang BKK - versichert sein. Deshalb ist die BKK Basell die ideale Familienkasse. Im Gegensatz zur privaten Krankenversicherung sind beispielsweise
- der Ehegatte (bzw. eingetragener Lebenspartner) und
- die Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr ohne zusätzlichen Beitrag versichert.
- Auch beitragsfrei versichert sind Kinder bis zum 23. Lebensjahr, wenn sie keinen Arbeitsplatz haben,
- bis zum 25. Lebensjahr, wenn sie sich in einer Schul- oder Berufsausbildung befinden - oder einen gesetzlichen Freiwilligendienst leisten. Die Familienversicherung verlängert sich um den Zeitraum der abgeleisteten gesetzlichen Dienstpflicht höchstens jedoch für die Dauer von zwölf Monaten.
- Auch überweigend unterhaltene Stiefkinder, Enkel sowie (Adoptions-) Pflegekinder zählen zu den Kindern.
Ausgenommen von der beitragsfreien Familienversicherung sind u.a. Personen, die versicherungsfrei, selbst versichert oder hauptberuflich selbständig erwerbstätig sind oder deren Gesamteinkommen über 375 € (2012) im Monat liegt (für geringfügig Beschäftigte beträgt das zulässige Gesamteinkommen 400 €).